AGB

Stand: 14.12.2007
AGB‘s

  1. Ausschließlichkeit
    Die nachfolgenden Bedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Angebote. Durch Aufgabe einer Bestellung werden
    diese vom Käufer anerkannt und damit wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages, sofern nicht unverzüglich vom Käufer
    widersprochen wird. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, insbesondere die
    Anerkennung eventuell anders lautender Bedingungen des Käufers.
  2. Preise
    Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich ab Lager Boizenburg inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen
    getroffen sind. Eventuelle Änderungen der Frachtsätze auch nach einer Bestätigung des Auftrages berechtigen zu Preisanpassungen.
  3. Lieferung, Schadenersatz
    Die Lieferung erfolgt, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, umgehend nach Auftragserteilung. Fälle höherer Gewalt
    oder sonstige vom Lieferer nicht verschuldete Umstände, insbesondere durch Lieferungsschwierigkeiten der Lieferwerke bzw. Ablader,
    Transport-Verzögerungen, Transportbeschädigungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen und dergleichen verursachte
    Lieferungsverzögerungen, müssen vom Besteller anerkannt werden. In besonderen Fällen entbinden Sie von jeder Vertragspflicht,
    wobei er berechtigt ist, ganz oder teilweise von den Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten. Bei Lieferverzug kann der Käufer durch
    einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen und, falls diese ohne Erfolg verstrichen ist, vom
    Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, wegen Überschreitung des Liefertermins oder
    Nichtbelieferung sind ausgeschlossen, Teillieferungen sind zulässig.
  4. Beladen, Ladungssicherung
    Soweit unsere Mitarbeiter beim Beladen des Transportfahrzeuges behilflich sind, handeln diese auf Risiko des Käufers. Die Sicherung
    der Ware auf Transportmitteln sowie die Einhaltung von Beladungsvorschriften ist ausschließlich Sache des Käufers bzw. des
    Fahrzeugführers. Für Schäden, welche durch das Verlieren von Ware oder als Folge einer Überladung eines Transportfahrzeuges
    entstehen, besteht seitens des Verkäufers/Verladepersonal ebenso wenig eine Haftung, wie für Schäden an den gelieferten Waren
    selbst oder an Sachen oder an Personen, die anlässlich des Transports entstehen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
  5. Beanstandungen, Gewährleistung
    Die gelieferte Ware ist sofort nach Menge und Qualität zu prüfen. Fehlmengen sind unmittelbar nach Empfang der Ware zu
    reklamieren. Das gleiche gilt, wenn andere als die bestellten Waren geliefert werden. Abweichungen in Qualität, Farbe und Dekor, die
    im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen liegen, können nicht reklamiert werden. Für Materialien in Mindersortierung (2./3. Sorten)
    und Sonderposten wird keine Gewähr übernommen. Sämtliches Material ist vor Verlegung auf evtl. Farb-, Maß- und
    Qualitätsdifferenzen zu prüfen. Nach erfolgter Verlegung können Reklamationen nicht mehr anerkannt werden. Wird ein beanstandeter
    Fliesenbelag ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung entfernt, so lehnen wir jegliche Gewährleistung ab. Bei berechtigter
    Beanstandung kann der Verkäufer nach seiner Wahl Minderung vereinbaren oder kostenlos Ersatzmaterial zur Verfügung stellen.
    Anfallende Frachten usw. gehen zu Lasten des Käufers. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, sind
    ausgeschlossen.
  6. Zahlungsbedingungen
    Wenn nicht anderes vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort beim Empfang der Ware zu zahlen. Zahlungen haben wie
    vereinbart zu erfolgen und dürfen nicht wegen Beanstandungen der Ware, Verzögerung auf dem Transport oder durch sonstige
    Ereignisse zurückgehalten werden. Bei späterer Zahlung als vereinbart, werden neben 3,00 € für jedes Mahnschreiben, die
    ortsüblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung ab Fälligkeit der Rechnung berechnet.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Unsere Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der
    Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung – auch im Falle des Einbaus in
    Immobilien – entstehende Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt an uns in Höhe desjenigen Betrages, mit dem die Vorbehaltsware
    dem Käufer in Rechnung gestellt oder in Sammelrechnungen kalkuliert war, mit Rang vor dem Rest, ab.
  8. Umtausch, Warenrücknahmen
    Der Umtausch und die Rücknahme von Lagerware ist nur möglich, wenn die entsprechenden Kaufbelege vorliegen. Weiterhin werden
    die Artikel auf möglichen Wiederverkauf sowie auf noch vorhandene Nuancen geprüft. Fliesenreste werden nicht zurückgenommen.
    Wir sind nicht verpflichtet, ohne unsere Genehmigung zurückgesandte Ware anzunehmen. Wir sind berechtigt, sie auf Kosten und
    Gefahr des Absenders zurückzusenden oder zu lagern.
  9. Erfüllungsort
    Erfüllungsort für die Lieferung ist stets der Versandort; für Zahlung ist Boizenburg.
  10. Gerichtsstand
    Fliesenmarkt Boizenburg: ist für beide Teile Schwerin.
  11. Rechtswahl
    Für jegliche Streitigkeit aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Die Anwendung des einheitlichen
    Kaufgesetzes und einheitlichen Kaufabschlussgesetzes ist ausgeschlossen.
  12. Schlussbestimmungen
    Durch eventuelle Unwirksamkeit einzelner Punkte der vorstehenden Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
    nicht berührt.